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Die erste Hälfte der Pastoral-Theologie, mit vorausgeschickter Ein-
leitung in die praktische Theologie überhaupt, wird Prof. Graf in
fünf wöchentlichen Stunden, täglich von 10—11 Uhr, vortragen.
Derselbe leitet bei den katholischen Zöglingen des Reallehrer-Seminars die
Uebungen in der Glaubens= und Sirttenlehre in zwei wöchentlichen
Stunden.
6. Rechtswissenschaft.
Encyclopädie und Methodologie des Rechts, nach Falks Lehrbuch
(vierte Auflage) wird vortragen, viermal wöchentlich um 11 Uhr, Prof. Dr. Lang.
Rechts-Philosophie, viermal wöchentlich um 8 Uhr, Pridvatdocent Dr.
Köstlin.
Institutionen des röômischen Rechts, mit Verweisung auf Mackel-
deys Lehrbuch, sechsmal wöochentlich um 10 Uhr, Privatdocent Dr. Bruns.
Pandekten, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechts, nach Mühlenbruchs
docirina pandeclarum, täglich um 9 und 11 Uhr, und außerdem zweimal wöchent-
lich um 5 Uhr, Prof. Dr. v. Schrader.
Der Pandekten zweiten Theil (Familien= und Erbrecht) in acht
Stunden, sechsmal um 11, zweimal um 9 Uhr, Prof. Dr. Mayper.
Die deutsche Staats= und Rechtsgeschichte in Verbindung mit der
Einleitung in das Studium des deutschen Rechts, nach seinem Grundrisse. , sechsmal
wöchentlich um 8 Uhr, Prof. Dr. Michaelis.
Deutsches Privatrecht, sechsmal wöchentlich um 11 Uhr, Prof. Dr.
Reyscher.
Gemeines und württembergisches Lehenrecht, dreimal wöchent-
lich um 9 Uhr, Derselbe.
Gemeines und württembergisches Handels= und Gewerbe-
recht, zweimal wöchentlich um 9 Uhr, Derselbe.
Württembergisches Privatrecht, nach seinem Grundrisse, unter Zu-
ziehung von Wächters Handbuch des im Königreich Württemberg geltenden Privat
rechts, fünsmal wöchentlich von 5—6 oder von 6—7 Uhr, Donnerstags um 10 Uhr,
Prof. I#r. Michaelis.