Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

351 
Des gemeinen deutschen und wuͤrttembergischen Straf— 
und Strafpolizeirechts zweiten Theil, woͤchentlich fuͤnfmal um 3 Uhr, und 
in einer weiteren Stunde, Prof. Dr. Hepp. 
Gemeines deutsches Strrafrecht, fünfmal wochentlich um 10 Uhr, Pri- 
vatdocent Dr. Köstlin. 
Gemeines und württembergisches Kirchenrecht der Katholi- 
ken und Protestanten, wöchentlich fänfmal um 2 Uhr, Prof. Dr. Lang. 
Gemeinen deutschen Civilprozeß, wöchentlich sechsmal um , und 
einmal um 9 Uhr, Prof. Dr. Mayer. 
(Den württembergischen Civilprozeß wird Derselbe im folgen- 
den Semester publice vortragen.) 
Die summarischen Prozesse sammt dem gemeinen und würtembergischen 
Conkursprozesse wird, nach seinem Grundrisse, mit Rücksicht auf Lindes Lehrbuch, 
dreimal wöchentlich um 10 Uhr lehren Prof. Dr. Michaelis. 
Gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozetz 
nach Martin, sechsmal wöchentlich um 8 Uhr, Prof. Dr. Hepp. 
HI. Heilkunde. 
Encpclopädie der medicinischen Wissenschaften in zwei Stun- 
den wird Privardocent Dr. Hermann Meper lesen. 
Ebenderselbe, Physiologie des Menschen in fünf Stunden wöchent- 
lich von 9—10 Uhr. 
Derselbe erbietet sich zu Repetitorien in der Physiologie. 
Prof. Dr. Baur liest Osteologie von 8—9, giebt Unterricht im Präpa- 
riren. trägt populäre Anatomie in zwei Stunden wöchentlich vor, und 
hälr in den Abendstunden Repetitionen der Anatomie. 
Prof. Dr. v. Rapp hälr fünfmal wöchentlich Demonstrationen der 
Anatomie des Menschen. 
Privatdocent Dr. Wunderlich trägt allgemeine Pathologie vier- 
mal wochentlich vor. *4 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.