Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Zu den Metallen, welche in vorbemerkter Beziehung Vorsicht erfordern, gehoͤren 
besonders Arsenik, Kupfer, Zinn, Blei und Zink. 
1) Arsenik ist in einigen Metallgemischen enthalten, welche moglicher Weise 
zu Gefässen verwendet werden können; namentlich befindet sich Arsenik verbunden 
mit Kupfer in dem sogenannten Weiß kupfer. Die Anwendung des Leßteren, 
sowie überhaupt solcher Metallgemische, worin sich jenes Metall befinden sollte, zu 
Geräthen aller Art, die mit Speisen oder Getränken in Berührung kommen, erscheint 
bei dessen zerstörender Einwirkung auf den menschlichen Organismus als gänzlich un- 
zuläßig, und Geräthe der fraglichen Art, die dennoch daraus gefertigt worden wären, 
müssen vom wirklichen Gebrauche völlig ausgeschlossen werden. 
2) Das Kupfer für sich allein und die Metallgemische, in welchen es einen 
Hauptbestandtheil bildet, wie Messing, Semilor, Tombak, Krongold, Argentan (Pack- 
song, Reusilber), selbst das gewöhnliche Werkstlber (welches auf 15 Loth Silber 
5 Loth Kupfer enthält), bönnen leicht zu gefährlichen Gesundheitsstörungen dadurch Ver- 
anlassung geben, daß auch bei kurz dauernder Berührung mit der Luft und Feuchtig- 
keit, oder mit sauren oder säuernden Speisen und Getränken, Zucker, Kochsalz, Oelen, 
Feit, Butter, an den kupfernen oder Kupfer enthaltenden Gesässen sich sogenannter 
Grünspan bilder, wovon selbst eine kleinere Portion als heftiges Gift wirkt. 
Hieraus ergibt sich das Gefährliche des Gebrauchs der Kessel, Gölten und soge- 
nannten Ofenhäáfen von Kupfer, der Mörser und Hahnen von Messing, der kupfer- 
nen oder messingenen Waagschalen. Messingne Hahnen sollten wenigstens an Ge- 
fässen, welche Wein, Branntwein, Oel, Essig enthalten, nie gebraucht werden. 
Bei solchen Eßgeschirren, von denen angenommen werden kann, daß sie nur 
kurze Zeit mit den Speisen und Getränken in Berührung bleiben und in deren 
Gebrauchsweise selbst eine natürliche Aufforderung zur Reinhaltung derselben liegt- 
z. B. bei Löffeln, Messern und Gabeln, ist es minder bedenklich, wenn sie von be- 
deutend kupferhaltigen Metallgemischen sind, oder gar nur Handgriffe von lebteren 
haben. Doch ist jedenfalls auch bei ihnen auf stete Blankerhaltung das Augenmerk 
zu richten. Tischgeräthe aus solchem Material aber, die, wie die Salzfässer, mir 
Kochsalz oder auch mit Essig oder anderen sauren oder scharfen Stoffen, oder mit
	        
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