Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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aus, indeß die Farbe des Probezinns erwas bläulich ist und bei stärkerer Bei- 
mischung von Blei auch mehr dem Bleigrauen sich nähert. 
Größere Vorsicht ist unbedingt nöthig bei solchen zinnernen Gefässen, welchen Blei 
in größerer Menge zugesetzt ist, als bei dem sogenannten Probezinn, namentlich 
wenn der Zusatz mehr als den dritten Theil der Gesammtmasse beträgt. Dieser 
größere Gehalt von Blei gibt sich durch die Unhaltbarkeit des Glanzes bei dem Ge- 
brauche und durch die Entstehung von mattweißen Stellen auf der Oberfläche zu er- 
kennen, wenn man Essig, Wein oder Oehl darauf tropft oder einige Zeit darauf 
stehen läßt. 
Zu Eß-- und Trinkgeschirren sollten dergleichen Gefässe gar nicht benüßt werden. 
Selbst bei Koch-Geschirren der Kinder oder anderen Kinderspielwaaren, welche die 
Kinder leicht zum Munde bringen, sollte, wenn sie aus solchem Zinn gefertigt sind, 
von Eltern und Aufsehern wenigstens alle Aufmerksamkeit angewendet werden, um 
die Kinder vor Schaden zu hüten. 
Denselben Nachtheil könnte das sogenannte Bleilorh (aus gleichen Theilen Zinn 
und Blei) veranlassen, wenn es etwa zu Ausbesserung von Geräthen auf eine Weise 
angewendet wird, daß Speisen und Getränke damit in Berührung bommen ?). Die 
Anwendung des Bleies zu Behältern, in welchen Wasser aufgesammelt wird, würde 
leicht zu Bleivergiftung Veranlassung geben, weil das Wasser, welches in diesen 
Fällen mit dem Blei in Verührung kommt, das Regenwasser oder Schneewasser, 
keine oder sehr wenige feste Bestandtheile enthält. Ein solches reines atmosphärisches 
Wasser veranlaßt nämlich ebenso, wie ein sehr weiches Quellwasser viel eher die Auf- 
lösung des Bleis, als ein mehr feste Bestandtheile, insbesondere Gyps oder Kalk 
enthaltendes, sogenanntes hartes Wasser. Die Anwendung des Bleis zu Brunnen- 
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*) Anmerkung. Selbst die bloße Anwendung von Bleischroten zum Reinigen von Flaschen 
durch Schütteln derselben mit Wasser möchte, abgesehen von dem etwaigen Arsenik-Ge- 
halte derselben, in soferne verwerflich seyn, als Rückstände davon zurückbleiben könnten, 
ohne daß solches in Flaschen von dunklem Glase zu bemerken wäre. 
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