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« Dienst Erledigungen.
1) Die Bewerber um die in. der zweiten Besoldungsklasse siehende Oberamts=
Richtersstelle zu Freudenstadt, und
2) die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberamts-
Richtersstelle zu Horb haben sich innêörhatb drel Wochen bei dem K. Gerichtshofe
in Tuͤbingen zu melden.
3) Die Bewerber um die gleichfalls in der zwelien Besoldungsklasse siehende
Oberamts- Richtersstelle in Wiblingen haben * innerhalb drei Wochen bei dem
K. Gerichtshofe in Ulm zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Oberamimannsßtelle in Voͤblingen, welche
in der dritten Besoldungsklasse steht, haben sich bjnnen drei Wechen bei der. **
rung des NReckarkreises vorschristmäßig zu melden. 3# * —
5) Die Bewerber um dab in Erledigung gerommene, in der zweiten- BWesol—
dungsklasse stehende, Gorichts-Frorariat Back nan g haben sch innerbalb drei. Bochen
bei dem Gerichshöferl##n Eglinges# zu melbben ....-;
6) Die Bewerber um die in der zweiten Vesoldungsklasse stehende Revierfoͤrsters-
stelle zu Güglingen, Forstamts Bönnigheim, haben binnen vier Wochen bei der
Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig sich zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte etatsmäßige Sekretärsstelle bei der Regie-
rung des Jartkreises, mit welcher der Normalgehalt von 800 fl. verbunden ist,
haben sich innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreisregierung vorschriftmäßig
zu melden.
8) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zu Crailsheim,
mit welcher der Gehalt zweiter Elasse von 500 fl., neben den gesehlichen Gebühren
(Reg. Blatt von 1856, S. 557) verbunden ist, haben bei dem K. Steuer-Collegium
binnen vier Wochen vorschriftmäßig sich zu melden.
9) Die Bewerber um die erledigte etossmäßige Kanzlei-Assistentenstelle bei dem
katholischen Kirchenrath, mit welcher der Normalgehalt von 600 fl. verbun-
den ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei jener Behörde vorschristmäßig zu melden.