Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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« Dienst Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in. der zweiten Besoldungsklasse siehende Oberamts= 
Richtersstelle zu Freudenstadt, und 
2) die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberamts- 
Richtersstelle zu Horb haben sich innêörhatb drel Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
in Tuͤbingen zu melden. 
3) Die Bewerber um die gleichfalls in der zwelien Besoldungsklasse siehende 
Oberamts- Richtersstelle in Wiblingen haben * innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Oberamimannsßtelle in Voͤblingen, welche 
in der dritten Besoldungsklasse steht, haben sich bjnnen drei Wechen bei der. ** 
rung des NReckarkreises vorschristmäßig zu melden. 3# * — 
5) Die Bewerber um dab in Erledigung gerommene, in der zweiten- BWesol— 
dungsklasse stehende, Gorichts-Frorariat Back nan g haben sch innerbalb drei. Bochen 
bei dem Gerichshöferl##n Eglinges# zu melbben ....-; 
6) Die Bewerber um die in der zweiten Vesoldungsklasse stehende Revierfoͤrsters- 
stelle zu Güglingen, Forstamts Bönnigheim, haben binnen vier Wochen bei der 
Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte etatsmäßige Sekretärsstelle bei der Regie- 
rung des Jartkreises, mit welcher der Normalgehalt von 800 fl. verbunden ist, 
haben sich innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreisregierung vorschriftmäßig 
zu melden. 
8) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zu Crailsheim, 
mit welcher der Gehalt zweiter Elasse von 500 fl., neben den gesehlichen Gebühren 
(Reg. Blatt von 1856, S. 557) verbunden ist, haben bei dem K. Steuer-Collegium 
binnen vier Wochen vorschriftmäßig sich zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte etossmäßige Kanzlei-Assistentenstelle bei dem 
katholischen Kirchenrath, mit welcher der Normalgehalt von 600 fl. verbun- 
den ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei jener Behörde vorschristmäßig zu melden.
	        
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