Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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maͤßiger Quantitaͤt zuzusetzen und von dem erhaltenen Niederschlag die klare Fluͤssig- 
keit vorsichtig abzugießen, das Uebrige aber durch eine nochmalige Destilla- 
tion zu reinigen, und der Branntwein dann von Reuem in Absicht auf seine Rein- 
beit zu prüfen. 
6) Um weniger in den Fall zu kommen, eine zweite, immerhin Zeit und Kosten 
verursachende Destillation des Branntweins vornehmen zu müssen, ist es räthlich, 
bei dessen Bereitung auch schon die Lutrer auf den Gehalt an Kupfer durch die 
angeführten Mittel zu untersuchen, und, wenn sich eine Auflösung von Kupfer da- 
rin kund geben wöürde, solche vor der Destillation des Branntweins durch dieselben 
Mittel, durch welche obenangeführtermaßen Essigsäure sich beseitigen läßt, aus der 
Lutter zu entfernen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Da bei dem K. Bergrath eine Revisorsstelle mit der Besoldung von 
800 fl. zu besetzen ist; so haben die Bewerber um dieselbe binnen vier Wochen bei 
dem gedachten Collegium vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei der Fin anzkammer des Jarxtkreifes er- 
ledigte Sekretärsstelle, mit welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben 
binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge hcchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
6. d. M. sind zu Kanzlei-Assistenten bei dem Steuer-Collegium die Kataster-Bureau- 
Assistenten Schittenhelm und Rau, und 
als Buchhalter bei dem Cameralamt Ochsenhausen der bisherige provisorische 
Buchhalter Sulzer daselbst ernannt worden.
	        
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