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die erledigte evangelische Pfarrei Horrheim, Dekanats Vaihingen, dem Pfarrer
Dörner in Hausen, Dekanats Leonberg, zu übertragen, wie auch
vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. dem Amtsnotar Pföst von
Donzdorf, Oberamts Geislingen, die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle in
Gnaden zu ertheilen geruht.
Am 1. v. M. ist der von dem Fürsten von Waldburg-Wurzach auf die Kap-
lanei in Wurzach patronatisch ernannte Priester Jakob Sin z, Repetent im Wil-
helmsstift zu Tübingen, landesherrlich bestätigt worden.
Die auf die Helfer= und Prcheptorsstelle zu Ingelsingen, Dekanats Käünzelsau,
dem Verweser derselben, Georg Friedrich Jäck, patronatisch ertheilte Nomination
ist unter dem 7. d. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Bedeutung des im Art. 328, Ziff. 3 des Strafsgesetzbuchs gebrauchten
Ausdrucks: aufbereitetes Holz.
Da in Gemäsheit der neuen Strafgesetgebung (Art. 328, Ziff 5, vergl. mit
Art. 521 und 322) Diebstähle an „aufbereitetem“ Holze, ohne Rücksicht auf
den Werthsbetrag derselben, eine gerichtliche Strafe, und zwar, neben der verwirkten
Freiheitsstrafe, den Verlust der bürgerlichen Ehren= und der Dienst-Rechte zur
Folge haben; so findet man sich, zu Beseitigung von Zweifeln, welche über den Sinn
des Ausdrucks: „aufbereitetes Holz“ entstehen könnten, in Uebereinstimmung mit
dem K. Finanz-Ministerium veranlaßt, folgende von sämtlichen höheren Gerichts-
Stellen angenommene Erläuterung desselben zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Unter aufbereitetem Holz wird dasjenige Material verstanden, welches von dem
Holzhauer in diejenige Form gebracht ist, in welcher es von dem Forster gemessen
oder gezählt, und sofort zum Abgeben bestimmt wird.