Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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40. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 18. September 1811. 
Inhalt. « 
Königl. Dekrete. Königliche Verordnung, die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend. — 
Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Auszeichnung und Belobung mehrerer Beamten des Oberamts 
Balingen und des Kaufmanns Wolber daselbst. — Bekanntmachung, das Ergebniß der ersten Dienst- 
prüfung der Rabbinats-Candidaten betreffen 
» , d. — Bekanntmachung, betreffend die Rechnungs-Ergebnisse 
der Penstons= und der Wittwenkasse für Volksschullehrer vom 1. Juli 1839—40. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Königliche Verordnung, 
die Einberufung der Stände-Bersammlung betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Gemäßheit des §&. 127 der Verfassungs-Urkunde haben Wir, nach Anhb- 
rung Unseres Geheimen Raths, beschlossen, die ordentliche Versammlung der ge- 
treuen Stände Unseres Königreichs auf 
Samstag den 23sten Oktober dieses Jahrs 
in Unsere Haupt-- und Residenzstadt Stuttgart einzuberufen. 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am ##lsten Oktober 
dieses Jahrs sich dahier einfinden und am folgenden Tage bei dem süändischen Aus- 
schusse sich legitimiren.
	        
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