Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

41. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württembers· 
Dienstag den 21. September 1841. 
Inpal t. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Schutz des Publikums gegen die Ge- 
fährdung durch Hunde. 
–—––-. 2 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementse. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Berfügung, betreffend den Schutz des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde. 
In Erwägung der in neuerer Zeit wieder häusiger erscheinenden Wuthkrank- 
heit der Hunde werden den Polizeibehdrden, unter Beziehung auf die längst bestehen- 
den Verordnungen (vom 10. Juli 1779, 4. Januar 1780, 27. März 1782, 20. Juni 
1792, 18. December 1792, 2. Oktober 1793 und 26. Oktober 1818), in Gemäßheit 
höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 8. d. M. folgende 
Vorschriften ertheilt: 
K. 1. 
Während der Nachtzeit ist das freie Herumlaufen von Hunden jeder Gattung 
außerhalb der Wohnung und des geschlossenen Hofraums des Eigenthümers nirgends 
zu dulden.
	        
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