Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Stroh, Holz, Leder, Erde u. dergl. hinabgeschluckt. Ausleerun- 
gen von Harn oder Mist sind selten; leßterer ist gewöhnlich sch wärzlich, 
breiartig; auch durch Erbrechen wird manchmal schwärzlicher Schleim 
entleert. 
g. 5. 
Schon nach wenigen Tagen wird die rasche Abmagerung eines vorher gut 
genährten Hundes durch das Zurücksinken der Augen u. dergl. auffallend, 
auch stellt sich gegen das Ende der Krankheit eine Schwäche des Hinter- 
theils ein, die sich durch schwankenden Gang zu erkennen gibt, und in Lähmung 
oder Unvermögen, hinten aufzustehen, übergeht. Der Tod trite, meist ruhig, 
zwischen dem fünften und siebenten Tage der Krankheit, oft sogar 
früher, ein. 
Dieß ist der gewöhnliche Verlauf der sogenannten rasen den oder laufenden 
Wuth, welcher man die stille Wuth gegenüber zu stellen pflegt. 
A. 6. 
Die stille Wuth der Hunde ist durch das frühzeitige Eintreten der Lohmung 
des Hinrerkiefers, so wie des Kreuzes oder der Hinterfüße bezeich- 
net. Hunde, bei welchen die Krankheit unter dieser Form erscheint, pflegen nicht 
zu entweichen und herumzuschwärmen, sondern vielmehr sich zu verkriechen, und 
nur, wenn sie gen öthigt oder gereißt werden, hervorzukommen oder 
sich zur Wehre zu sehen; der Hinterkiefer hängt gelähmt herab, daher steht das 
Maul offen, die Zunge hängt herauc, und der Speichel fließt in 
zähen Fäden auf den Boden; im Gehen schwanken und taumeln die 
Thiere, wie bewußtlos, sinken öfters hinren zusammen, oder schleppen die Hinter- 
füße nach; der Schweif hängt kraftlos herab. Solche Thiere find zwar min- 
der gefährlich, weil sie theils weniger Reigung, theils weniger Kraft zum Beißen 
haben, indessen ist jede Verletzung durch dieselben, oder die Besudelung mit ihrem 
Speichel u. s. w. ebensowohl im Stande, die Krankheit mitzutheilen, als bei der 
rasenden oder laufenden Wuth. Selbst scheinbar ganz gelähmte Hunde erhalten 
manchmal, wenn sie heftig gereizt werden, auf Augenblicke die Kraft, sich aufzurichten 
und zu beitßen, daher die Worsicht erheischt, sich ihrer ebenso zu versichern, wie der
	        
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