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Tbiere, besonders auf Hunde, loszugehen; die Pferde aͤußern hiebei Neigung zum
Beißen, das Rind hingegen stoͤßt mit den Hoͤrnern; Kuͤhe bruͤllen haͤufig, wie wenn
sie bruͤnstig waͤren, und auch bei den uͤbrigen Pflanzenfressern ist oft der Geschlechts-
trieb erhoͤht, sowohl bei den maͤnnlichen als weiblichen Thieren. Die Dauer der
Krankheit erstreckt sic bis zum siebenten Tag; die Mehrzahl der befallenen Thiere
geht jedoch schon innerhalb vier bis fünf Tagen zu Grunde.
II. Von den Vorsichtsmaaßregeln, wenn ein Mensch gebissen
worden ist.
S. 11.
Ist ein Mensch von einem wüthenden oder der Wuth verdächtigen Thiere
gebissen worden, so kann den nachtheiligen Folgen dieser Verle#hung nur durch
schleunigst anzuwendende Vorbeugungs-Mittel begegnet werden. Es
ist daher sogleich ärztliche Hülfe zu suchen und beizuschaffen.
KC. 12.
Bis árztliche Hülfe eintritt, ist es vor Allem nöthig, ohne Zeit-
verlust (nach vorsichtiger Entfernung der Kleidungsstücke, damit der etwa an den-
selben haftende Geifer nicht in die Wunde gestrichen oder auf andere Personen
übertragen werde) die beigebrachten Wunden oder Quetschungen, selbst
wenn sie noch so unbedeutend zu seyn scheinen, und sie mögen sich an einer Körper-
stelle befinden, wo es nur immer sey, zu reinigen, und gleichzeitig die Blutung
der Wunden einzuleiten oder zu befördern, um dadurch das der Wunde
eingeimpfte oder ihr anhängende Wuthgift, den Geifer des Thieres, so viel als
möglich, zu entfernen.
K. 15.
Hiezu eignet sich am besten laues Wasser. Man wasche daher die ver-
lehten Stellen, jede einzeln genau und wiederholt mit lauem Wasser aus.
Befsindet sich der Verlehte auf freiem Felde, oder von jeder Hülfe und Unter-
stützung entfernt, so kann er zu diesem Zwecke seinen eigenen frisch gelassenen Urin,
oder selbst auch frisches Wasser benüßen.
Dieses Waschen und Reinigen der verleßten Stellen soll jedoch in einem Ab-
flösen und Abspülen bestehen, in der Art, daß die hiezu benüßte Flüssigkeit