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-B) Dienst-Nachrichten.
Vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. haben Seine Königliche
Majestät den Hof-Theater-Intendanten und Vice-Oberkammerherrn, Grafen
v. Leutrum, auf sein unterthänigstes Ansuchen, aus Königlichen Diensten entlassen.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung von demsel-
ben Tage die evangelische Pfarrei Stötten, Dekanats Geislingen, dem Pfarrer Hoff-
mann in Reinerzau, Dekanats Freudenstadt,
die erledigte evangelische Pfarrei Teufringen, Dekanats Böblingen, dem Pfarrer
Vestner in Schäfrersheim, Dekbanats Weikersheim,
die erledigte katholische Pfarrei Mulfingen, Dekanats Amrichshauseh, dem
Pfarrer Michler zu Thalheim, Dekanats Reckarsulm,
die erledigte katholische Pfarrei Jagstberg, Dekanats Amrichshausen, dem Pfarrer
Schlipf in Unterbbbingen, Dekanats Gmünd, gnddigst übertragen,
den evangelischen Pfarrer Oesterlen in Eberstadr, Dekanats Weinsberg, sei-
nem Ansuchen gemäß, wegen hohen Alters und Kränklichkeit, in den Ruhestand
gnädigst versetzt,
dem Helfer Märklin die von ihm bisher provisorisch bekleidete Stelle eines
Professors an dem oberen Gymnasium in Heilbronn, und ebenso
dem Candidaten Kehrer, von Reutlingen, die von ihm bisher in proviso-
rischer Eigenschaft bekleidete Ober-Reallehrersstelle in Heilbronn definitiv gnädigst
verliehen,
vermöge höchsten Dekrets vom 16. d. M. die erledigte Assessorsstelle bei dem
Gerichtshofe in Ulm dem Gerichts-Abtuar Kern in Tübingen gnädigst übertragen,
vermöge höchster Entschließung vom 20. d. M. den bieherigen Vice-Oberstall-
meister v. Maucler, zum Oberst-Stallmeister, wie auch
den Kammerherrn und Stallmeister v. Taubenheim zu Höchst Ihrem ersten
Stallmeister gnädigst ernannt, und demselben zugleich die Führung der Geschäfte
der Hof-Theater-Intendanz in provisorischer Eigenschaft übertragen.
Nach höchstem Dekret vom 20. d. M. haben Seine Königliche Majestät
dem Major a. D. v. Menzingen, den Charakter eines Oberst-Lieutenants,