Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

48. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 25. September 1841. 
Inhalt. 
Könial. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Erlassung einer Amnestie hinstchtlich derjenigen 
Württemberger, welche sich politischer Verbrechen schuldig gemacht haben. — Dienst. Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, die Ausgabe von Fest-Gulden betreffend. 
Dienst-Erledigung. · 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Erlassung einer Amnestie hinsichtlich derienigen Württemberger, welche sich politischer 
Verbrechen schuldig gemacht haben. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In dem Geföhle des Dankes gegen die götrliche Vorsehung, welche seit einer 
Reihe von fünfundzwanzig Jahren Unsere Bemühungen für das Wohl Unserer 
Unterthanen in so reichem Maaße gesegnet, und Und in der unwandelbaren Liebe 
und Treue Unseres geliebten Volkes einen so schönen Lohn der Erfüllung Unserer 
Regentenpflichten gewährt hat, ist es Unserem Herzen Bedürfniß, die bevorstehende 
Feier Un seres Regierungs-Jubilums durch einen Akt Unserer Königlichen 
Gnade und Milde zu bezeichnen.
	        
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