Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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wären, wird hiemit alles weitere gerichtliche Verfahren wegen der genannten Ver- 
brechen niedergeschlagen. 
G. 4. 
Sollten in der Folge derzeit noch unbekannte Mitschuldige der in 9#. 2 und 3 
erwähnten Individuen entdeckt werden; so soll die Bestimmung des §. 5 auch auf 
sie Anwendung finden. » 
Unser Justiz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart den 25. September 184/1. 
Wilheilm. 
Der provisorische Cbef des Justiz-Departements: 
Staatsrath v. Prieser. 6 
Auf Befehl des Königs, 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Vermöge höchster Entschließung vom 22. d. M. haben Seine Königliche 
Majestät dem auf die evangelische Pfarrei Gomaringen, Dekanats Reutlingen, 
ernannten bisherigen Dekan in Cannstadt, Hochsterter, den Titel und Rang eines 
Dekans zu belassen, 
die erledigte evangelische Pfarrei Ohmden, Dekanats Kirchheim, dem Ober- 
Präzeptor Kerler in Urach, zu verleihen, und 
dem Ober-Präázeptor OSwald an dem Gymnasium in Ehingen den Titel eines 
Professors mit dem Nange in der achten Stufe zu ertheilen, ferner 
vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. die bei dem Ober-Tribunal erle- 
digte Rathosielle dem seitherigen Assessor bei demselben, Ober-Justizrath Zeyer, 
die erledigte Ober-Justizrathsstelle bei dem Gerichtshofe in Ulm dem Ober-Justiz= 
Allessor Dr. Plieninger zu Eßlingen, und 
die erledigte Prokuratorsstelle bei dem K. Ober-Tribunal dem Rechts-Consalenten 
estle von Stuttgart zu übertragen gnädigst geruht.
	        
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