Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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II. Verfügungen der Departementé. 
Des Finanz-Departementé. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfögung, die Ausgabe von Fest-Gulden betreffend. 
Auf das demnächst eintretende Regierungs-Jubelfest wird eine Silbermünze ge- 
prägt, welche auf der Hauptseite das Brustbild Seiner Majestät des Königs 
mit Lorber= und Eichen-Kranz, auf der Kehrseite ein, der Umschrift „zur Feier 25jäh- 
riger Regierung“ entsprechendes Sinnbild, und unter diesem den Jahrestag des Re- 
gierungsantritts, „den 30. Obtober 1841“ enthält. 
Diese Münzstücke werden nach ihrem auf dem Rande eingedrückten Werthe von 
Ein Gulden ausgegeben, und sind künftig in demselben bei den Kassen des Staats 
als Zahlung anzunehmen. 
Stuttgart den 21. September 1871. Herdegen. 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die bei dem Eivil-Senate des Gerichtshofs in Eß- 
lingen in Erledigung gekommene Assessorsstelle haben sich binnen vierzehen Tagen 
bei dem K. Ober-Tribunale zu melden.
	        
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