Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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durch hoͤchste Entschließung vom 29. v. M. die erledigte Stelle eines Professors 
an dem evangelischen Seminar zu Schönthal dem Ober-Prázeptor Eyth, zu Kirch- 
heim, zu übertragen, und 
vermäöge höchster Entschließung vom 30. v. M. dem pensionirten Oberamtmann 
Koch, von Heidenheim, die nachgesuchte Erlaubniß zu Ausübung der Rechts-Praris 
zu ertheilen gnädigst geruht. Derselbe hat Heidenheim zu seinem Wohnsitze gewählt 
I1I. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verleihung eine# Ersindungs-Patents an den Spenglermeister Benkler auf eine weitere 
Bereinfachung der von ihm verbesserten Oelgas-Lampe. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 22. d. M. 
dem Spenglermeister Benkler und Genossen zu Wiesbaden, auf die von ihm dar- 
gelegte weitere Vereinfachung der von ihnen verbesserten, unter dem 16. Juni d. J. pa- 
tentirten Oelgaslampe durch eine an der Glasröhre angebrachte Verengung und durch 
einen über eine solche Verengung eingeschobenen flachen Metallring, ein fünfjähriges 
Erfindungs-Patent gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den 
siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, bekannt gemacht. 
Stuttgart den 24. September 1841. Schlapyer. 
8) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Des Ober-Rekrutirungs-Raths. 
Verfügung, die Aushebung für das Jahr 1842 betreffend. 
Die Vorbereitungs-Geschäfte zur Aushebung im Jahr 1842, so wie die Aus- 
hebung selbst, erfolgen in denselben Terminen, wie durch die Verfügung des Ober- 
Rekrutirungsraths vom 1. September 1835 (Reg. Blatt Nro. 34) angeordnet wor- 
den ist.
	        
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