Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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in gnädigster Anerkennung seiner thätigen und erfolgreichen amtlichen Wirksamkeit, 
die goldene Verdienst-Medaille zu verleihen, sodann anzuordnen geruhr, daß 
Schultheiß Maier in Grunbach, und 7*- 
—. Staudenmaier in Ober-Urbach 
wegen ihrer Verdienste um die Verwaltung ihrer Gemeinden, insbesondere um Ord- 
nung des Gemeindehaushalts, öffentlich belobt werden sollen; was hiemit in Voll- 
zug geseht wird. 
Stuttgart den 13. Oktober 1841. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, beireffend die Blteng des K. Fürstlich Lburn- und Taxisschen Amst 
Schloß Neresheim. 
Do die durch den Tod des Amtmanns v. Gimmi in Erledigung gekommene 
Stelle eines Königlich Fürstlich Thurn= und Tarisschen Amtmanns zu Schloß Neres- 
beim dem gewesenen Renovations-Commissär Möstle von Schemmerberg, Oberamts 
Biberach, übertragen, und derselbe, als hiezu befählgt erkannt, für diese Srelle in 
Pflichten genommen worden ist; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 14. Oktober 1841. Schlayer. 
2. Der Regierung des Schwarzwold-Kreises. 
Bekanntmachung der Stistungen des Parrers Schwaibold in -Winzeln., Oberamts Oberndorf. 
Der katholische Pfarrer Schwaibold in Winzeln, Oberamts Oberndorf, welcher 
nach einer Bebanntmachung des katholischen Kirchenraths vom 22. April 1828 zur 
Verbesserung des Einkommens der Pfarrstelle seines Geburtsortes Hausen, ob Rott- 
weil, ein Kapital von Ein Tausend Gulden gestiftet hat, bewährte, so lange er der 
Pfarrstelle in Winzeln vorsteht, einen erhäbenen Sinn für Verbesserung der Schule 
und Unterstützung der Armen durch eine Reihe mit bedeutenden Geldopfern verbun- 
dener Handlungen, so wie er auch erst neuerdings dem Schul= und Armenfonds seiner 
PMearrgemeinde ein Kapital von fünfhundert Gulden mit der Bestimmung übergab, 
daß aus den Zinsen jährlich eine gewisse Summe auf das Schulkinderfest verwendet 
werde, und ein weiteres Kapital von fünfhundert Gulden stiftere, dessen Zinse zu 
Belohnungen für Mädchen von Winzeln bestimmt sind, welche als unbescholtene Jung- 
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