Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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g. 22. 
Der Vice-Praͤsident ist der Stellvertreter des Praͤsi denten in Verhinderungsfällen. 
S 25. 
Sekretariat. 
Die Sekretäre werden durch relative Erinmenmehrbeit bei dem Beginne eines- 
jeden Landtages gewählt. 
Die Verrichtungen des Sekretariats sind in so lunge durch zwei von dem Praͤ- 
sidenten zu bestimmende Mitglieder der Kammer zu besorgen, bis die Wahl der 
Sekretäre beendigt seyn wird. 
Die Namen der gewählten Sekretäre werden dem Könige —— 
&. 24. 
Die Sekretäre entwerfen die Protokolle, führen die Abstimmungs-Listen und 
das Verzeichniß der zur Tages-Ordnung kommenden Gegenstände. 
Unter der Leitung des Prasi denten haben. sie die Aufsicht uͤber die Kanzlei der 
Kammer. .- 
52 25. 
Tagebuch. 
Die an die Kammer gerichteten Erlasse, Eingaben. und Schreiben werden von. 
dem Präsidenten erdffnet und durch, den Regsstrator- in. das Tagebuch eingetragen. 
» ..-·Ms.·. .. 
Auf die Grundlage desselben wird ein Berzeichniß. durch das Sekretariat unter 
der Aufsicht des Praͤsidenten gefertigt, und jedem Mitglied auf Verlangen vorgelegt. 
K. 27. 
Sitz, Ordnung und Aufpuf, 
Der Aufruf geschieht nach, der verfassungsmaͤßigen GSit- Arbunng 
Für die Minister und. Königlichen Commissarien hesteht ein besonderer Not- 
Der Präsident und die Sekretäre nehmen ihre Sitze an einem besonderen Tisch. 
K. 28. 
Tages-Ordnung, Erhung, der Sitzungen. 
Die. Vorlesuns, der, x, Protokolle und des Verzeichussses. der eingckonimenen Ein- 
gaben durch einen der Sekretaͤre bilden in der Regel den ersten Eegengasd ber 
Tages-Ordnung einer jeden Siczung.
	        
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