Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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c) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen Pfarrverweserei in Riederich. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschliezung vom 
5. d. M. die Errichtung einer beständigen evangelischen Pfarrverweserei in der Ge- 
meinde Riederich, Dekanats Urach, und die Trennung dieses Orts von dem bisherigen 
kirchlichen Verbande mit der Pfarrei Bempflingen gnädigst genehmigt. 
Stuttgart den 4. November 1841. Schlaper. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
  
a) Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staatsschulden-Zahlungskasse von 1840—41. 
In Gemäsheit der Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde 5. 123 und des 
Staatsschulden-Statuts Art. 13 werden nachstehend die Ergebnisse der Rechnung der 
Staatsschulden-Zahlungskasse vom Etatsjahr 1840—41, wie sie von den für die Ab- 
hör dieser Rechnung bestimmten königlichen und ständischen Commissären vorgelegt 
worden sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 29. Oktober 1841. Herdegen.
	        
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