Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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2) Die Bewerber um die Lehrstelle an der neu errichteten Realschule in Ba- 
lingen haben sich innerhalb vier Wocheu vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe 
zu melden. Der känftige Reallehrer ist, einschließlich des Unterrichts in der sonntäg- 
lichen Handwerkerschule, wöchentlich zu 50—52 Lehrstunden verpflichtet, und genießt 
einen Jahresgehalt von 600 fl. nebst 60 fl. für Hausmiethe. 
5) Die Bewerber um die im Revier Blißenreuthe, Weingarter Forsts, 
neu errichtete Forstwartsstelle, mit welcher der Normalgehalt von 800 fl. verbunden 
ist, haben bei der Finanzkammer des Donaukreises binnen vier Wochen vorschrift- 
mäßig sich zu melden. 
) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zu 
Tübingen, mit welcher der Gehalt zweiter Elasse von 500 fl. neben den gesehlichen 
Gebühren (Neg. Blatt von 1856, S. 557) verbunden ist, haben binnen vier 
Wochen bei dem K. Steuer-Collegium vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierförsters- 
nee zu Sulz haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwald= 
kreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
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r. 
Widerruflich angestellter Diener. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
1. d. M. ist der Umgelds-Commissär Greiß zu Tübingen, seinem Ansuchen gemäß, 
als Canzlei-Assistent zum Steuer-Collegium verseht worden. 
Berichtigung. 
In der Nummer 52 des Regierungs-Blakts vom 3. November 1841 
Seite 515 ist bei Nr. 12 Möckmühl statt „Mockmühl“ 
— — Nr. 20 Preinhelter statt „Oreinselter“ zu lesen.
	        
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