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zum Lieutenant im siebenten Infanterie-Regiment wird befördert: der Regi-
ments= Offizierszögling erster Classe des dritten Infanterie-Regiments, Feldwebel
Breithaupr.
Durch höchste Entschließung vom 8. d. M. haben Seine Königliche Maje-
stät dem bisherigen Oberamts-Verweser von Freudenstadt, Regierungs-Assessor
Fleischhauer, das Oberamt Gaildorf zu übertragen.
den Pfarrer Dorner zu Neuhausen ob Eck, Dekanats Tuttlingen, seinem An-
suchen gemäß, wegen hohen Alters in den Ruhestand zu versehen, ferner
auf die erledigte erste Lehrstelle an der Realschule zu Heilbronn den bisherigen
zweiten Reallehrer Kapff daselbst zu befördern, und
die hiedurch in Erledigung kommende zweite Lehrersstelle dem vormaligen Real-
lehrer Kauffmann von Ludwigsburg zu übertragen gnädigst geruht. *
Der Commandant des vierten Reiter-Regiments, Adjutant des Königs, Oberst
Graf v. Gräveniß, ist am 2. d. M. zu Ewßlingen gestorben.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Der Departements der Justiz und der auswärtigen
Angelegenheiten.
Der Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung, betreffend die Erneuerung des Vertrags mit Hohenzollern-Hechingen, wegen Ue-
bertragung der Verrichtungen eines Ober-Appellationsgerichts für dieses Fürstenthum an
das K. Württembergische Ober-Tribunal.
Nachdem der unter dem 26. September 1825 (Reg. Blatt S. 521 ff.) bekannt
gemachte, zunächst auf die Dauer von sechs Jahren geschlossene StaatsVertrag mit
dem Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen, wegen Uebertragung der Funktionen eines
Ober-Appellationsgerichts für dieses Fürstenthum an das K. Württembergische Ober-
Tribunal, inzwischen auf weitere sechs Jahre verlängert, und nun auch diese Frist
zu Ende gegangen war, so haben wegen nochmaliger Erneuerung desselben zwischen