Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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melden. Das Einkommen der Stelle ist in Preisen des Sportelgesetzes zu 1347 fl. 
berechnet. Die Verwandlung der unter solchem befindlichen ungeeigneten Einkommens- 
Theile ist bereits eingeleitet, und wird für den neuen Dekan, auch ohne dessen Zustim- 
mung, verbindlich. 
5) Die Bewerber um die Pfarrei Münklingen, Dekanats Leonberg, welche 
385 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 651 fl. ver- 
bunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu 
melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Bauamtsgehülfen für den Jaxt- 
kreis, mit welcher ein Gehalt von 400 fl. verbunden ist (Bekanntmachung vom 
27. Januar 1857, Reg. Bl. S. 60), haben binnen drei Wochen bei der Finanzkammer 
des Jaxtkreises sich vorschriftmäßig zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
6. d. M. ist als Buchhalter bei dem Kameralamt Wurmlingen der bisherige provi- 
sorische Buchhalter Ries daselbst, und 
der Finanz-Referendär Schmidlin als Buchhalter bei dem Kameralamt 
Urach ernannt worden. 
Unter dem 9. d. M. wurden die Oberamts-Aktuare Harrsch in Biberach und 
Zimmerle in Waiblingen gegenseitig verseßzt.
	        
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