Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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das erledigte Amts-Notariat Knittlingen, Oberamts Maulbronn, dem Raths- 
schreiber und Verwaltungs-Aktuar Daur zu Weil im Schönbuch, Oberamts Böb- 
lingen, zu verleihen geruht. 
Am 16. d. M. ist der Hauptmann des sechsten Infanterie-Regiments, v. Star- 
kloff, zu Ulm gestorben. 
II. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a)) Verfügung, betreffend den Verkehr zwischen den Zollvereins-Staaten und die hiebei 
stattfindenden Uebergangssteuern. (Mit einer Beilage.) 
In Absicht auf den Verkehr zwischen den Jollvereinslanden sind durch den Ver- 
eins-Verlängerungs-Vertrag vom 8. Mai 1841 (Reg. Blatt S. 507) nach 
Art. 2 die gemeinschaftlichen Anmeldestellen an den Binnengrenzen zwischen 
Bayern, Württemberg und Baden einer — und den übrigen Vereinsstaaten anderer 
Seits aufgehoben, und nach 
Art. 5 II. hinsichtlich der vereinsländischen Erzeugnisse an die Stelle der Aus- 
gleichungs-Abgaben, welche bisher bei der Ueberfuhr gewisser Gegenstände, 
nach dem Mehrbetrag der Besteuerung solcher Gegenstände im Lande der Bestimmung 
gegen die Steuer im Lande der Herkunft, zu erheben waren, Uebergangssteuern 
geseht worden, welche in dem vollen Betrage der auf die gleichen inländischen 
Gegenstände gelegten innern Steuer im Lande der Bestimmung erhoben werden dür- 
fen, insofern im Lande der Erzeugung die betreffende Steuer unerhoben gelassen, oder 
zurückgegeben werden kann. 
Die in den verschiedenen Vereinsstaaten, nach den dermaligen auf die Hervor- 
bringung oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegten innern Steuern, zu erheben- 
den Uebergangssteuern sind in der beigefügten Uebersicht bestimmt., 
Indem nun der auf jene Anmeldestellen und die Ausgleichungs-Abgaben sich be- 
ziehende Theil I. und lI. der Verfügung vom 4. März 1834 (Reg. Blatt S. 245), 
so wie die Verfügung vom 14. Februar 1837 (S. 99), und die, lediglich die Aus- 
gleichungs= Abgaben betreffenden Verfügungen vom 6. und 11. Januar 1854 (Reg.= 
Blatt S. 42 und 46), 18. Juli und 25. September 1855 (Reg. Blatt S. 287, 381),
	        
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