Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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struktion für die Kreis-Regierungen in Beziehung auf die Gehalte der Amts-Korperschafts- 
und Gemeindediener. 91. 
Arbeitsbäuser. Verfügung, betreffend die Einlieferung der Arbeitshausgefangenen in die Arbeits- 
häuser zu Ludwigsburg und Markgröningen. 214. 
Arzneimittel. Abänderungen in der Tare derselben. 565. 
Arzneipflanzen. PVerfügung, betreffend das Sammeln von Arznei= und Farbepflanzen in Waldun- 
gen. 49. 
Aerzte. Verfügung in Betreff der Zuständigkeit der Oberamtsärzte und Oberamts-Wundärzte in 
Beziehung auf die Vornahme von amtlichen Besichtigungen und die Erstattung der darauf 
bezüglichen Gutachten. 246. 
Asphalt. Bekanntmachung, betreffend die Bedeckung der Gebäude mit Asphalt. 151. 
Aufbereitetes Holz. Bekanutmachung, betreffend die Bedeutung des im Art. 328, Ziff. 3 des 
Strafgesetzbuchs gebrauchten Ausdrucks „aufbereitetes Holz.“ 382. 
Aushebung. Bekanntmachung der Loosnunmmern, mit denen die Contingente fuͤr die dießjaͤhrige 
Aushebung schließen. 137. Verfügung, die Aushebung für das Jahr 1842 betreffend. 445. 
Gesetz, betreffend die Rekruten-Aushebung für das Jahr 1832. 555. Vorladung der Mili, 
tärpflichtigen zu der Jiehung des Looses und der Musterung für die Aushebung von 
1842. 662. 
Ausstellung, s. Industrie-Ausstellung. 
Auswärtige Verhältnisse; mit 
Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anbalt-Cöthen und Birkenfeld. Bekannt- 
machung in Betreff des Beitritts der Herzogthümer Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, An- 
halt-Cöthen und des Fürstenthums Birkenfeld zu der allgemeinen Münz-Convention der 
deutschen Zoll-Vereinsstaaten. 271. 
Baden. Ucbereinkunft mit der Großhergoglich Badischen Regierung über die Versertigung glä- 
serner Ausschankgesässe mir Württembergischer oder Badischer Eiche in Badischen oder 
Württembergischen Glasbütten. 180. Bestimmungen der Großberzoglich Badischen Maas- 
ordnung in Betreff der gläsernen Flüssigkeitsmaaße. 181. 
Hohengollern-Hechingen. Ernenerung des Vertrags mie Hohenzollern" Hechingen wegen 
Uebertragung der Verrichtungen eines Ober-Appellationsgeriches für dieses Fürstenthum an 
das K. Württembergische Ober-Tribunal. 555. 
Hobengollern= Sigmaringen. Bekanmmachung, betreffend die Erweiterung der Competenz 
des Ober-Tribunals in seiner Eigenschaft als Ober-Appellationsgericht für das Fürstenthum 
Hohenzollern-Sigmaringen. 142. 
Der ottomanischen Pforte. K. Verordnung, betreffend den zwischen dem deutschen Joll- 
VPereine und der ottomanischen Pforte geschlossenen Handelsvertrag. 547. Handelsvertrag 
zwischen Preussen und der Pforte vom 22. März 1761. 455. 
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