Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Gegen die Uebertretung der gegebenen Vorschriften sind in dem Erlaubnißschein 
Strafen von 1 bis 3 fl. zu bedingen, von welchen Conventionalstrafen die Forstdiener 
die gleiche Anbringgebühr, wie von den allgemeinen Forststrafen anzusprechen haben, 
welche die zugelassenen Wurzel= und Kräuter= Sammler durch Forstvergehen, neben 
Entziehung der ihnen ertheilten Erlaubniß, verschulden. 
Stuttgart den 28. Januar 1841. 
Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Raths bei dem Eivil-Senate 
des K. Ober-Tribunals haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dieser Gerichts- 
stelle zu melden. 
2) Die Bewerber um die bei den Eivil-Senaten der K. Gerichtshöfe zu Ell- 
wangen und Ulm in Erledigung gekommenen Assessorsstellen haben sich innerhalb 
vierzehen Tagen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
3) Mit der erledigten Helfersstelle in Rosenfeld, Dekanats Sulz, ist die 
drei Viertelstunden entfernte Pfarrei Isingen verbunden, wo der Helfer, neben 
der Schulaufsicht, an allen Sonn-, Fest-, Feier= und Bußtagen zu predigen, am erstern 
auch zu katechisiren hat. Rosenfeld zählt 1250, Isingen gegen 500 Einwohner. Das 
jährliche Einkommen der Stelle, deren Zehentbezüge verwandelt sind, berechnet sich 
zu 652 fl. in Preisen des Sportelgesehes. Die Bewerber haben sich innerhalb vier 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Aich, Dekanats Nürtingen, welche 
839 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 1136 fl. nach 
Preisen des Sportelgesetes verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
	        
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