Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Derselbe soll alsbald zur Ratifikation der hohen contrahirenden Theile vorgelegt 
und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden spaͤtestens binnen sechs Wochen 
in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin, den 18. Oktober 1841. 
(gez.) Franz August Eichmann. August Philipp Christian Theodor v. Amsberg. 
(L. S.) , (l«—S-) 
(gez.) Adolph Georg Theodor Pochhammer. Otto Wilhelm Karl v. Roͤder. 
(L. 8.) (L. 8.) 
Vertrag 
zwischen 
Preußen für sich und in Vertretung der übrigen Mitglieder des Zoll= und 
Handels-Vereins einerselts und Kurhessen andererseits, 
den 
Anschluß der Grafschaft Schaumburg an den Zollverein 
betreffend. 
Nachdem Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen den Wunsch 
zu erkennen gegeben haben, die nach §. 4 des Zoll= und Handels-Vertrages zwischen 
Preußen und dem Großherzogthume Hessen einerseits und Kurhessen andererseits 
vom 25. August 1831, und nach Inhalt der späteren Verträge über die Errichtung 
und Erweiterung des Zoll= und Handels-Vereins von letzterem vorläusig ausgeschlos- 
sene Grafschaft Schaumburg dem Zollvereine anzuschließen, und die Schwierigkeiten 
nunmehr beseitigt sind, welche diesem Anschlusse bisher entgegenstanden, so haben 
zum Zwecke der deshalb zu treffenden naoheren Verabredungen zu Bevollmächtigten 
ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen für Sich und in Vertre- 
tung der übrigen Mitglieder des Zoll= und Handels-Vereins:
	        
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