Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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namentlich dem Amte Thedinghausen, den Ortschaften Bodenburg und Oestrum, und 
den Doͤrfern Ostharingen und Oelsburg dem Steuervereine fuͤr den Zeitraum des 
Jahres 1842 wiederum beitreten, weshalb auch fuͤr diese Gebietstheile die im vor- 
stehenden Art. 2 bezeichneten Vertraͤge waͤhrend des besagten Zeitraums in Kraft 
bleiben werden. 
Artikel 4. 
Seine Majestät der König von Hannover und Seine Durchlaucht der Herzog 
von Braunschweig wollen hinsichtlich Ihrer Communion-Besißungen, einschließlich der 
Juliushütte, welche ebenfalls bei dem Steuervereine für das Jahr 1842 verbleiben, 
es bei den Bestimmungen des desfalligen Vertrages vom 14. Marz 1835 bewenden 
lassen. 
Artikel 5. 
In Folge der durch die vorstehenden Artikel 1, 5 und 4 erneuerten Steuerver- 
einigung verbleiben Seine Durchlaucht der Herzog von Braunschweig, bezüglich 
Iyrer fraglichen Besizungen, in denselben Rechten und Verbindlichkeiten, welche in 
den Bestimmungen der Verträge vom 1. Mat 1834 und 7. Mai 1836 begründet sind. 
Artikel 6. 
Gegenwärtiger Vertrag soll sofort den hohen contrahirenden Theilen vorgelegt, 
und sollen die Ratifikations-Urkunden noch vor dem letzten December d. J. zu Berlin 
ausgewechselt werden. 
So geschehen Berlin, den 16. December 1841. 
(gez.) August Heinrich Kuhlmeper. August v. Berger. 
(L. 8.) (L. 8S.) 
(gez.) Franz August Sichmann. Georg Friedrich Hieronpmus Dommes. 
(L. S.) (L. 8S.) 
(gez.) Adolph Georg Theodor Pochhammer. Friedrich Ernst Witte. 
(L. 8.) L. 8.) 
(gez.) August Philipp Ehristian v. Amsberg. Gerhard Friedrich August 
(L. 8S.) Jausen. 
(L S.)
	        
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