Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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kuͤnfte an Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs-Abgaben Statt finden, und der 
Ertrag dieser Einkuͤnfte nach dem Verhaͤltnisse der Bevoͤlkerung getheilt werden. 
Artikel 20. 
Da die im Koͤnigreiche Hannover derzeit bestehenden Eingangs-Abgaben wesent- 
lich niedriger sind, als die Eingangszoͤlle der im Zollvereine befindlichen Staaten, so 
verpflichtet sich die Koͤniglich Hannoverische Regierung, vor Herstellung des freien 
Verkehrs zwischen dem fraglichen Hannoverischen Landestheile und dem Gebiete des 
Zollvereins, diejenigen Maaßregeln zu ergreifen, welche erforderlich sind, damit nicht 
die Zolleinkünfte des Vereins durch die Einführung oder Anhäufung geringer verzoll- 
ter Waarenvorräthe beeinträchtigt werden. 
So geschehen Berlin, den 17. December 1841. 
(gez.) August Heinrich Kuhlmeper. August von Berger. 
(L. S.) (L. 8) 
Franz August Eichmann. Georg Friedrich Hieronymus 
(L. 8.) Dommes. 
(L. 8.) 
Adolph Georg Theodor Pochhammer. Friedrich Ernst Witte. 
(L. 8.) (L. 8.) 
August Philipp Christian Theodor 
von Amsberg. 
(L. 8.)
	        
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