Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die 
Aufsicht über die öffentlichen Fechtübungen. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Das Ende der Osterferien ist auf den 5. April festgesetzt; den 6. April wird die 
Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die 
Hauptvorlesungen werden am 7ten ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach 
der K. Verordnung vom 26. Dezember 1854 (Reg. Bl. vom Jahr 1835, S. 17) ohne 
besondern Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum Zweck für diese 
hat sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner An- 
kunft bei der Immatrikulations -Commission zu melden und die nöthigen Urkunden 
vorzulegen. 
Tübingen den 17. Februar 1842. Dr. Baur. 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die Pfarrei Metterzimmern, Dekanats Besigheim, welche 
711 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 672 fl. ver- 
bunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu 
miden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 21. 
v. M. ist dem Waldschüten Hoffmann zu Greuthof, im Revier Lichtenstern, Forst- 
amts Reichenberg, seinem Ansuchen gemáß, der Titel als Forstwart ertheilt, auch 
unter demselben Tage 
auf die Forstwartsstelle zu Solitude, womit die Beaufsichtigung des dortigen 
Jagdschlosses verbunden ist, der Forstwart Häring, von Sindelfingen, verseht worden. 
Anmerkung. Die Nummer 10 wird wegen ihres großen Umfangs nachgesendet werden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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