Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Es werden daher diejenigen Candidaten der Baukunde, welche zu diesen Pruͤ- 
fungen Behufs der Befaͤhigung zur Anstellung im unmittelbaren Staatsdienste, so 
wie der Ermaͤchtigung zur gesetzlichen Revision der Bauplane der Amtskoͤrperschaften, 
Gemeinden und Stiftungen zugelassen zu werden wuͤnschen, hiemit aufgefordert, sich 
unverweilt und jedenfalls im Laufe dieses Monats an das K. Ministerium des In- 
nern zu wenden, und sich dabei insbesondere daruͤber zu erklaͤren, in welchem Fache 
der Baukunde sie sich der Pruͤfung zu unterziehen gedenken. Auch haben die Can- 
didaten ihren Eingaben sowohl ein vollstaͤndiges Nationale mit Nachweisung ihres 
Buͤrgerrechts, als auch Zeugnisse uͤber ihre Bildungslaufbahn beizuschließen. 
Das Lokal der Pruͤfung und der Tag ihres Anfangs wird den einzelnen Be- 
werbern durch besondere Vorladungen bekannt gemacht werden. 
Stuttgart den 10. März 1842. 
Schlaper. Herdegen. 
8) Des Oepartements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend den Stand der Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen der Eivil- 
Staatödiener. 
In Gemäßheit des Gesehes über die Verhältnisse der Eivil-Staatsdiener vom 
28. Juni 1821, &6. 41—43 werden die Ergebnisse der Rechnung über die Pensions- 
Anstalt für die Hinterbliebenen der Civil-Staatrsdiener von dem Etatsjahr 1840—41 
durch nachstehenden Auszug zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 146. März 1842. Herdegen.
	        
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