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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern. "
a) Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brandschaden durch
die Gesellschaft ! Urbaine zu Paris.
Nachdem die unter dem Namen !'Urbaine zu Paris gegründete Brandschadens-
Versicherungs-Gesellschaft auf geschehene Vorlage und Präfung ihrer Statuten die
nachgesuchte Ermächtigung zur Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brand-
schaden im Königreiche erhalten hat, und dem von derselben aufgestellten Haupt-Agen-
ten, Banquier Sigmund Franz Benedikt in Sruttgart, der Stadtdirektor daselbst als
Regierungs-Commissär beigegeben worden ist; so wird solches mit Beziehung auf die
Art. 9 und 10 des Gesebes vom 25. Mai 1850 und auf die Instruktion vom
26. desselben Monats und Jahrs, Abschnitt 4 (Reg. Blatt von 1830, S. 209 ff.
222 ff.) hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 15. März 1852. Schlaper.
b) Bekanntmachung, betreffend eine Beränderung in der Classifkkation der Stadtgemeinde
Kirchheim u. T.
Die Stadtgemeinde Kirchheim u. T. ist in Gemäßheit der K. Verordnung vom
9. Februar 1829 aus der zweiten in die erste Classe der Gemeinden verseht worden;
was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 19. März 1842. Schlayer.
c) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der im Monate März d. J. vorgenommenen ersten
höheren Regiminal-Dienstprüfung.
In Folge der am 14. bis 18. d. M. vorgenommenen ersten höheren Regiminal-
Dienstprüfung sind nachstehende Candidaten für befähigt erkannt und zu Regiminal-
Referendären zweiter Elasse bestellt worden:
1) Johann Albrecht Philipp Michael Frasch, von Gatildorf.
2) Adolph Hiller, von Bietigheim, O.A. Besigheim.
5) Carl Christian Friedrich Meeh, von Neuenbürg.
4) Adolph Pfeilsticker, von Balingen.
5) Friedrich Wilhelm Carl Wächter, von Stuttgart.
Stuttgart den 25. März 1842. Schlaper.