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der Praͤparanden kommt neben dem Musterlehrer dem Ortsgeistlichen zu, welcher
auch die Einhaltung des Lehrplans zu uͤberwachen hat.
In den jaͤhrlichen Incipienten-Tabellen ist nach der bisherigen Weise uͤber sie
zu berichten.
. 8.
Der Aufnahme in ein Seminar geht eine in demselben zu haltende Prüfung
voran, welche im Monate März Statt findet. Die Gesuche um Zulassung zu dersel-
ben Behufs der Aufnahme in das Seminar müssen bis zum 15. Februar bei dem
evangelischen Consistorium eingereicht werden, und es sind denselben ein Taufschein,
ein Zeugniß des Musterlehrers über die Kenntnisse, ein Zeugniß des Ortsgeistlichen
über religiös-sittlichen Charabter und Aufführung, ein ärztliches Zeugniß über die
physische Tüchtigkeit des Birtstellers und ein Impfschein beizuschließen. Auch haben
diejenigen, welche ein Stipendium nachsuchen, ein nach dem Consistorial-Erlaß vom
8. Juni 1838 abgefaßtes Vermoͤgens-Zeugniß vorzulegen.
Stuttgart den 5. April 1842. Für den Vorstand:
Seeger.
3. Des katholischen Kirchenraths.
Einberufung zu der Anstellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 12. Februar d. J. (Reg. Blatt Nr. 9),
die diesjährigen Anstellungs-Prüfungen der katholischen Geistlichen für Kirchendienste
betreffend, werden von denjenigen Candidaten, welche sich hiezu gemeldet haben, nach-
stehende 18 zu der am 19. d. M. dahier beginnenden Prüfung hiemit einberufen:
1) Blochinger, Franz, Pfarrverweser zu Thalheim.
2) Elos, Franz Kaver, Vikar zu Saulgau.
5) Eger, Augustin, Pfarrverweser zu Willingendorf.
4) Ehrle, Joseph, Pfarrverweser zu Kiebingen.
5) Gams, Bonifaz, Prazeptorats-Caplanei-Verweser zu Horb.
6) Häugäver, Johann, Prazeptorats-Capl weser zu Reckarsulm.
7) Herrmann, Johann Bapiist, Pfarrverweser zu Wschenbeuren.
3) Kees, Ignaz, Pfarrverweser zu Berg, O.A. Tettnang.