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tastern eingetretenen Veraͤnderungen, zu ergaͤnzen, haben in jener Zwischenzeit die
Oberaͤmter von drei zu drei Jahren uͤber die erwaͤhnten Aenderungen dem Steuer-
Collegium Uebersichten vorzulegen, zu deren Anfertigung dieses weitere Vorschriften
ertheilen wird.
Stuttgart den 10. Januar 1842. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Vewerber um die erledigte Stelle eines Oberamtsarztes zu Horb, mit
welcher ein Gehalt von 550 fl. aus der Staatskasse und von 100 fl. aus Körperschafts-
kassen neben einer Pferdsration und dem gewöhnlichen doppelten Schreibmaterialien=
Aversum verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des
Schwarzwaldkreises zu melden.
2) Die Bewerber um die durch den Tod des Revierförsters Bullinger in Er-
ledigung gekommene, in der ersten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle zu
Wiesensteig, Forstamts Kirchheim, haben binnen drei Wochen bei der Finanzkam-
mer des Donaukreises vorschriftmäßig sich zu melden.
3) Die befähigten Bewerber um die erledigte Stelle eines Ober-Präzeptors
in Kirchheim, deren Einkommen, neben Amtswohnung, aber mit Inbegriff des
Schulgeldes, zu 705 fl. nach Preisen des Sportelgeseßes sich berechnet, haben sich in-
nerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Abtuarsstelle bei dem K. Oberamtgerichte
Saulgauhaben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Ulm zu melden.
Berichtigungen.
In Nummer 48 des Regierungs-Blatts vom 18. Obtober 1841, S. 469, Linie 18 von oben, ist statt:
Friedrich Krais, zu lesen: „Albert Krais;“" — ferner in Nummer 2 des Regierungs-Blatts vom 10. Januar
4842, S. 14, Linie 12 von unten, statt: Mibrand, zu lesen: „Leibrand.“ Sodann war die in derselben Num-
mer S. 16 bekannt gemachte Uebertragung der bei der Regierung des Neckarkreises erledigten Stelle eines Re-
visors an den Kanzlei-Assistenten Zoller, anstatt unter der Rubrik: „widerruflich angestellte Diener,“ unter der
Rubrik: „Dienst-Nachrichten“ bekannt zu machen.
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Gedruckt bet G. Hasselbrink.