Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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der Gegenstand der Ladung nicht sichtbar ist und so wenig als moͤglich durch seine 
Ausduͤnstung den Geruchsorganen der Pferde bemerkbar wird. 
Die Uebertreter dieser Vorschrift sind von den Ortspolizei-Behoͤrden zur Strafe 
zu ziehen. 
Stuttgart den 13. April 1842. Schlaper. 
b) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Lithographen Wagner auf eine Methode, den 
Steindruck auf das Wachstuch unmittelbar anzuwenden. 
Da Seine Königliche Majestüt durch höchste Entschließung vom 13. d. M. 
dem Lithographen Peter Wagner zu Carlsruhe das nachgesuchte fünfjährige Erfindungs- 
Patent auf die von ihm dargelegte Methode, den Steindruck Behufs der Hervor- 
bringung von Zeichnungen auf farbigtem, oder Gold-, Silber= und Bronce-Grund 
auf das Wachstuch unmittelbar anzuwenden, gnädigst verliehen haben; so wird 
dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. April 1852. Schlayer. 
Dc) Bekanntmachung, betreffend den Erfolg der Preisaufgabe für die beste Construktion von 
Gemeindebacköfen. 
Um die durch Bekanntmachung vom 6. April 1840 (Reg. Blatt S. 130) aus- 
gesebten Preise für die Erfindung von Muster-Construktionen zu holzersparenden Ge- 
meindebacköfen sind 16 Bewerber aufgetreten. Es konnten jedoch nach dem Urtheil 
der mit dem Erkenntniß über die Preiswürdigkeit beauftragten Centralstelle des land- 
wirthschaftlichen Vereins die ausgesehten Prämien nicht zuerkannt werden, da der 
größere Theil der Bewerber nur gewöhnliche Schwelldfen in Vorschlag brachte, und 
die übrigen entweder Ansichten entwickelten, deren Ausführung voraussichtlich keinen 
Erfolg verspricht, oder auf ausgeführte Einrichtungen hingewiesen haben, welche nach 
eingezogener Erkundigung das Erforderliche nicht leisten. 
Dagegen wurde dem Maurermeister Jakob Ladner zu Bietigheim für den von 
ihm vorgelegten Plan eines eisernen Backofens in Rücksicht auf gewisse Vortheile, 
welche derselbe den gewöhnlichen Backöfen gegenüber gewährt, unter welchen jedoch
	        
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