Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Pfarrstelle in Gundershofen.. . 303 fl. 36 kr. 
und — — Huldstetten 129 fl. 10 kr. 
Für die Richtigkeit 
Kirchenraths-Revisor: 
Kauffmann. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung derjenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen 
Schullehrerstande widmen wollen. 
Diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrerstande widmen 
wollen, haben sich spätestens bis zum 15. Mai d. J. bei dem K. katholischen Kirchen- 
rathe zu melden. Dieselben werden hiebei auf die Vorschriften vom 12. März 1828, 
. 6—I10 (Reg. Blatt S. 168) und vom 20. Februar 1827 (Reg. Blatt S. 82) mit 
dem Anfügen hingewiesen, daß alle Eingaben mit bestimmten Zeugnissen zu belegen 
sind, und das Zeugniß des Arztes insbesondere die Erkblädrung enthalten soll, ob die 
bisherige Entwicklung des Candidaten beine Anlage zu einem Gebrechen, welches ihn 
für den Schullehrerstand untüchtig machen würde, vermuthen lasse. 
Eine vorlädufige Puwamdn kann auch denjenigen Jünglingen zu Theile werden, 
welche im Mai d. J. das vierzehente Jahr zurücklegen; es wird ihnen aber die Vor- 
bereitungszeit erst vom 1. Mai des künftigen Jahres angerechnet, weshalb sie auch 
nicht gehalten sind, früher bei dem Präparandenlehrer einzutreten. 
Zugleich ergeht an die Pfarrgeistlichen die Aufforderung, solche Jünglinge, die 
mit guten Geistesgaben ein sittliches Betragen verbinden, und eine gute Erziehung 
genossen haben, und von christlich gesinnten Eltern abstammen, zur Meldung aufzu- 
muntern, indem die Ober-Schulbehbrde denselben die Bildungskosten möglichst zu er- 
leichtern suchen wird. 
) Bekanntmachung, die Aufnahme in das katholische Schullehrer- Seminar in Gmünd oder in 
eine Privat-Schullehrer-Bildungs-Anstalt betreffend. 
  
Diejenigen katholischen Sholpräparanden, elche auf den 1. Mai d. J. den zwei- 
jährigen Vorbereitungskurs vollenden, und die Aufnahme in das Schullchrer.Seml- 
nar in Gmünd oder in eine der Prioat-Schullehrer-Bildungs-Anstalten zu Ehingen, 
Ellwangen, Ravensburg und Rottweil, nachsuchen wollen, haben ihre dießfälligen 
Eingaben spätestens bis zum 15. Mai d. J. bei dem K. katholischen Kirchenrathe 
einzureichen.
	        
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