Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Artikel 1. 
Bei Abtragung früherer, in dem jeßt aufgehobenen 25 fl.-Fuße entstandener 
Geld-Verbindlichkeiten ist der Berechtigte verbunden, die Münzen des neuen 244 fl.= 
Fußes in gleicher Geltung mit den Münzen des 24 fl.-Fußes, die Kronenthaler aber 
nach der Tarifirung zu 2.85 fl. anzunehmen. 
Artikel 2. 
Eine Ausnahme findet nur hinsschtlich der Kronenthaler alsdann statt, wenn 
die Betheiligten sich über einen von dem Curse von 2V06 fl. abweichenden Werth der- 
selben ausdrücklich vereinigt haben. 
Unser Justiz-Ministerium ist mit der Vollzlehung dieses Gesehes beauftragt. 
Stuttgart den 21. April 1842. 
Wilhelm. 
Der prov. Chef des Justiz-Departementö: 
Staatsrath v. Prieser. 
Auf Befehl des Königs, 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
:) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestáät haben vermöge bdbchster Entschließung vom 
20. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei Roth am See, Dekanats Blaufelden, 
dem Pfarrer Haspel in Onolzheim, Dekanats Crailsheim, und 
die erledigte Sekretärsstelle bei der Regierung des Schwarzwaldkreises dem Canz- 
lei-Assistenten Herder bei der Regierung des Donaukreises, wie auch 
vermöge höchsten Dekrets vom 21. d. M. die erledigte Canzlistenstelle bei dem 
K. Ober-Tribunal, dem Canzlisten Hack bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu über- 
tragen geruht. 
Die patronatische Ernennung des Pfarrgehülfen Christoph Albert Schöllkopf 
zu Mühlhausen, Dekanats Cannstadt, auf die erledigte Pfarrei Neubronn, Dekanats 
Aalen, ist den 15. d. M., und
	        
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