Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

274 
Uebrigens wird den Betheiligten empfohlen, die zu 1) erforderlichen Nachweise 
um so puͤnktlicher zu liefern, als das auf den Grund derselben bei der Oberrechnungs- 
kammer zu fuͤhrende Controlebuch in Pensionsfaͤllen, wo es noͤthig wird, den Be- 
weis uͤber die Dauer der Dienstzeit und die Groͤße der dem Pensionsfall vorange- 
gangenen fuͤnfjaͤhrigen Besoldungsbezuͤge zu vertreten, beziehungsweise zu ergaͤnzen 
geeignet ist. 
Stuttgart den 19. April 1872. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Universitätsamtmanns 
in Tübingen, mit welcher ein Gehalt von 1100 fl. nebst freier Wohnung, oder der 
im Normaletat der Universität ausgesehten Entschädigung für Hausmiethe und die 
Aussicht auf ein allmähliges Vorrücken in die zweite und erste Besoldungesklasse der 
Bezirksbeamten verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem abademischen 
Senate vorschriftmäßig zu melden. Im Uebrigen wird in Beziehung auf die Ver- 
hältnisse der Stelle auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
27. April 1851 (Reg. Blatt S. 212) verwiesen. 
2) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Kanzlistenstelle bei dem K. 
Gerichtshofe in Ulm, mit welcher vorerst eine Besoldung von 650 fl. verbunden ist, 
haben sich innerhalb drei Wochen bei diesem Gerichtshofe zu melden. 
V 2 
l 
Widerruflich angestellter Diener. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
13. d. M. den Finanz.Referendär erster Classe, Schwarz von Knittlingen, zum 
Kameralamtsbuchhalter in Crailsheim gnädigst ernannt. 
  
Am 235. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monate Februar auögegeben worden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.