Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

20. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 4. Mai 1842. 
I##il 
  
Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. 4 m7 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung der Loosnummern, mit denen die Contingente 
für die dieß jährigr Auahebung schließen. 
Dienst.= Erlediqungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 26. v. M. 
dem bei dem vierten Infanterie-Regiment zugetheilten Hauptmann, Prinzen Napo- 
leon v. Monrfor t, die nachgesuchte Entlassung aus dem Militärdienste bewilligt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 28. v. M. 
auf die Stelle des Verwalters und Justitiars an dem Kreisgefängnisse zu Heilbronn 
den Registrator Klunzinger bei dem Gerichtshofe in Eßlingen, unter Verleihung 
des Titels eines Justiz-Assessors, zu versehen, 
die hierdurch in Erledigung bommende Registratorsstelle bei dem Gerichtshofe 
in Eßlingen dem provisorischen Verwalter des Kreisgefängnisses in Heilbronn, Ge- 
richts-Abtuar Klein, 
die bei dem Gerichtshof in Ellwangen erledigte Sekretärsstelle dem Canzlei- 
Assistenten Pistorius daselbst, und 
die bei dem Gerichtshof in Ellwangen erledigte Registratorsstelle dem Canzlei- 
Assistenten Pressel bei dem Gerichtshof in Tübingen zu übertragen, wie auch 
dem Amtsnotar Schäffer, von Friedrichshafen, Oberamts Tettnang, die von 
ihm wegen Kränklichkeit nachgesuchte Enrlassung von seiner Stelle, unter Vorbehalt 
seiner Wieder-Anstellung für den Fall seiner gänzlichen Genesung, zu ertheilen gnd- 
digst geruht. 
Durch allerhöchstes Debret vom 30. v. M. haben Seine Königliche Maje- 
stärt dem bisherigen Geschäftsträger in Rom, Legationsrath Freiherrn v. Grempp- 
Freudenstein, die von demselben wegen leidender Gesundheit unterthänigst nach- 
gesuchte Entlassung aus dem K. Staatsdienste in Gnaden zu ertheilen und zu 
Bezeugung Allerhöchstdero Zufriedenheit mit den von ihm geleisteten Diensten den 
Titel und Rang eines Geheimen-Legationsraths zu verleihen geruht.
	        
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