Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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5. Der Commission für die Erziehungshäuser. 
Bekanntmachung einer Stiftung des versterbenen Dom-Capitulars Meßner. 
Nachdem aus der Verlassenschaft des verstorbenen Domkapitulars Meßner in 
Rottenburg dem Taubstummen-= und Blinden-Institut in Gmünd die Summe von 
dreitausend Gulden zugeflossen ist, fühlt die unterzeichnete Stelle sich gedrungen, die- 
ses in ehrender Anerkennung des wohlthätigen Sinnes des genannten Stifters andurch 
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Situttgart den 29. December 1851. Schedler. 
:B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend die preußischen Rheinzölle und andere Schifffahrts-Abgaben. 
(Mit einer Beilage.) 
In Uebereinstimmung mit dem Verfahren in Bayern, Baden und dem Groß- 
herzogthume Hessen sind bisher die bezahlten preußischen Rheinzölle (Rhein-Octrois) 
von außervereinsländischen Waaren, welche bei diesseitigen Zollstellen zum Eingange 
verzollt wurden, zurückerstattet worden, um hiedurch dem Handelsstande bei der 
Verzollung diesseits dieselbe Begünstigung zu gewähren, welche er im Falle der Ein- 
gangs-Verzollung bei den preußischen Rheinhafenplähen durch Nichterhebung des 
preufsischen Rheinzolls erlangt haben würde. 
Nachdem nun aber die K. preußische Regierung zu Entfernung der dießfälligen 
Mißverhältnisse die Nacherhebung des preußischen Rheinzolles von den in freien 
Verkehr gesehten notorisch außerdeutschen Erzeugnissen für den Fall, wenn dieselben 
auf dem Rhein über Coblenz hinaus weiter verschifft werden, angeordnet hat; so 
werden 
I. die, jene Zurückerstattung der preußischen Rheinzölle bewilligenden, Verfügun- 
gen vom 30. December 1355 (Reg. Blatt S. 492), 19. Juli 18536 (Reg. Blatt S. 281) 
und 11. September 1837 (Reg. Blatt S. 450) unter dem Anfägen zurückgenommen,
	        
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