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Sodann haben Hoͤchstdieselben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 19. v. M.
dem Gerichts-Aktuar Graͤter in Herrenberg, seinem Ansuchen gemaͤß, die Entlassung
aus dem Staatsdienste in Gnaden ertheilt und denselben in die Zahl der Rechts-
Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Hall zum kuͤnftigen Wohnsitze gewaͤhlt.
Seine Königliche Majestät haben nach höchster Entschließung vom 25. v. M.
folgende Personal-Veränderungen bei der K. Infanterie verfügt:
der Hauptmann des dritten Regiments, v. Amann, wird auf sein Ansuchen
in den Ruhestand verseht, und demselben der Charakter eines Majors verliehen;
der Hauptmann des achten Regiments, v. Finsterlin, wird seinem Ansuchen
gemäß aggregirt;
der Hauptmann des vierten Regiments, v. Köhl, wird zum dritten Regiment
versetzt;
befoͤrdert werden zu Hauptleuten:
die Ober-Lieutenants:
Collignon des sechsten Regiments, bei dem vierten Regiment,
Wullen, Schüßen-Offzier des ersten Regiments, bei dem ersten Regiment,
v. Kellenbach, Adjutant der ersten Brigade, unter Belassung auf dieser Stelle,
Frost. Regiments-Adjutant des siebenten Regiments, beim achten Regiment;
zum Ober-Lieutenant: der Lieutenant Arlt des ersten Regiments, bei demselben
Regiment;
ernannt werden:
zum Regiments-Adjutanten im siebenten Regiment, der Lieutenant Gustav
Rampacher dieses Regiments;
zum Schüßen-Offizier im ersten Regiment, der Ober-Lieutenant v. Bodmann
dieses Regiments.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung von
demselben Tage die bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises erledigte Assessors=
stelle dem Finanz-Ministerial-Sekretär Bühler, und
das erledigte Forstamt Rottweil dem Revierförster und Floßs-Inspektor v. Büh-
ler in Alpirsbach, Forstamts Sulz, gnädigst übertragen.