Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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2) In der Oberamtsstadt Neckar sulm wird eine Realschule neu errichtet und 
demnaͤchst eroͤffnet werden. Der Reallehrer hat in woͤchentlichen 28 Stunden an der 
Realschule, und in weiteren zwei Stunden an der Sonntagsgewerbeschule, in den ver- 
schiedenen Realfächern Unterricht zu ertheilen, und bezieht hlefür neben einer Haus- 
miethe-Entschädigung von 60 fl. einen Jahresgehalt von 600 fl., ohne jedoch An- 
spruch auf Schulgeld zu haben. Die Bewerber um diese Stelle haben sich binnen 
vier Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden.
	        
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