Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Leine auf der Straße zu fuͤhren, ist nach eingekommenen Anzeigen nicht selten dazu 
mißbraucht worden, einzelne Hunde in andere Orte, wo eine Hunde-Einsperrung nicht 
angeordnet war, zu bringen. 
Da der Zweck der Hundeeinsperrung hiedurch wesentlich beeintraͤchtigt wird, und 
für die oͤffentliche Sicherheit daraus leicht große Gefahr erwachsen kann, so wird hle- 
mit verfuͤgt, daß waͤhrend der Dauer einer polizeilich verfuͤgten Hunde-Einsperrung 
jede Wegbringung eines Hundes aus einem gesperrten Orte verboten, und jede Ue, 
bertretung dieses Verbots mit einer nach dem Grade der Verschuldung zu bemessen- 
den Ungehorsamsstrafe zu belegen ist. 
Stuttgart den 18. Juni 1842. Schlaper. 
2. Des katholischen Kirchenrathee. 
Bekanntmachung, die Vertheilung der Prämien für katholische Schulmelster betreffend. 
In Anerkennung vieljähriger Verdienste um den Unterricht und die Erziehung 
in den Volksschulen der Schulaufsichtsbezirke Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, 
Schussenried, Tettnang, Uttenweiler, Waldse, Wangen und Zwiefalten haben für 
das Etatsjahr 1851—42 nachstehende Schulmeister Prämien erhalten: 
Baur, Ludwig, in Ennabeuren. 
Bernhart, Johann Baptist, in Fleischwangen. 
Bischof, Alois, in Wangen. 
Bosch, Joseph, in Waldsee. 
Fischer, Johann Nepomuk, in Waldsee. 
Grimm, Vinzenz, in Otterswang. 
Herp, Conrad, in Waldhausen. 
Kräutle, Joseph, in Hapingen. 
Krug, Anton, in Menelzhofen. 
Küchle, Joseph, in Aulendorf. 
Lampert, Joseph, in Zwiefalten. 
Reeble, Anton, in Weingarten. r 
Renz, Wendelin, in Grieningen.
	        
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