Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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henden,  beziehungsweise  nach  den  neu  verabschiedeten  gesetzlichen  Normen  erhoben
werden,  und  fuͤr  die  dreijaͤhrige  Periode  betragen  sollen:
a)an  directen  Abgaben  60.6450,000  fl.
b)  an  indirecten  Abgaben  10)  113,870  fl.  .
—  —  16,768,870  fl.

 

Art.  3.

In  Ansehung  der  bisherigen  Steuersaͤtze  tritt  eine  Aenderung  bei  der  Abgabe
von  Hunden  ein,  welche  vom  1.  Juli  1842  an  auf  das  Doppelte  des  bisherigen  Betrags,
  also  wieder  auf  die  Saͤtze  des  Gesetzes  vom  18.  Juli  1824,  unter  Einschaltung
eines  Satzes  von  6fl.  bei  der  ersten  Classe  und  mit  gleichzeitiger  Vermehrung  des
Antheils  der  Orts-Armenkassen  von  dem  vierten  auf  den  halben  Theilsdes  reinen
Ertrags  der  Abgabe,  nach  dem  hierüber  demnächst  neu  erscheinenden  Geseße  erhöht  wird.

Auch  sind  die  Notariatssporteln  nach  dem  dießfalls  besonders  zu  verkündenden
Gesetze  einzuziehen.

Art.  4.

Von  dem  (auf  den  50.  Juni  18/1  nach  dem  wirklichen  Werth  zu  3,571,275  fl.
25  kr.  angeschlagenen)  Vermögen  der  Restverwaltung  werden  zu  Ergänzung  des  Gefall-Ablösungs-Fonds
  580,000  fl.  bestimmt,  um  damit,  und  mir  den  früher  schon  demselben
  Zweck  gewidmeten  1,650,000  fl.,  die  zu  Erleichterung  der  Gefällpflichtigen  dienenden
  Zuschüsse  des  Staats  zu  den  Entschädigungen  zu  bestreiten,  welche  den  Berechtigten
  für  die  nach  den  Gesehen  vom  27.,  23.  und  29.  Oktober  1836  aufgehobenen
  und  abgelbsten  Gefälle  gebühren.

Art.  5.

Außerdem  werden  für  außerordentliche  Ausgaben  aus  den  Mitteln  der  Rest-Verwaltung
  zur  Verwendung  überwiesen:

1)  Dem  Justiz-Departement:

a)für  die  in  Folge  des  neuen  Strafgesehbuchs
erforderlichen  Einrichtungen  und  Erweiterungen
  der  höheren  Strafanstalten  zu  den  im
Jahr  1839  bereits  verabschiedeten  200,O0  fl.

weiter  5000000  fl.
h)  zu  Erhöhung  des  Betriebsfonds  der  Arbeitshaus-Verwaltuug
  10090000  fl.

 

 

510,000  fl.