Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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dieser Stistungen ausgehenden und an dieselben ankommenden Briefe und Pakete, 
wenn sie als Stiftungssache gehdrig bezeichnet find, zu. 
Zur Beseitigung entstandener Zweifel über den Begriff der hier genaunten 
öffentlichen milden Stiftungen wird nun auf den Grund der jener Bekanntma- 
chung vorausgegangenen Verhandlungen, so wie des Landrechts Thekl 3, Tit. 7 und 
des Verwaltungs-Edikts §. 120, die Erlukerung gegeben., daß dahin die Stiftungen 
für Kirchen-, Schul= und Armen-Bedürfnisse, mit Einschluß der für Beförderung von 
Studienzwecken und für die Krankenpflege bestimmten, zu rechnen sind, welche von 
einer öffentlichen Behörde verwaltet werden, oder deren Verwaltung wenigstens unter 
der Aufsicht einer öffentlichen Behörde fieht; daß dagegen die Portofreiheit sich nicht 
auf bloße Familien, d. h. solche Stiftungen erstreckt, deren Genuß ausschließlich den 
Angehörigen gewisser Familien zukommt, wenn gleich der Stiftungsgenuß bei den 
Familien-Angehörigen durch Unterstützungsbedürftigkeit oder durch einen Studien- 
zweck bedingt ist, und wenn gleich die Verwaltung oder Beaufsichtigung solcher Stif- 
tungen der öffentlichen Behörde übertragen ist. 
Hiebei werden die Bezirks-Polizeiämter zugleich angewiesen, den Postämtern 
ihrer Bezirke, wenn dieselben bei einzelnen in diesen Bezirken verwalteten Stiftungen 
in Zweifel stehen, ob sie den Portobefreiten beizuzählen sepen, hierüber auf Ansuchen 
nach Vorstehendem den erforderlichen Aufschluß zu geben. 
Sturtgart den 23. Juni 1342. 
. aper. 
b) Bekannemachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen Pfarr-Verweseret is -*** Pv-2f#r, 
Dekanats Biberach. 
Vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. ist der evangelische Filialort 
Atrtenweiler von seinem bisherigen Verbande mit der Pfarrgemeinde Biberach getrennt 
und derselbe zu einer selbständigen, durch einen Berweser zu besorgenden Pfarrei er- 
hoben worden; was zur öffentlichen Kennmiß gebracht wird: 
Stutegart den 25. Juni 1842. 
Schlaper.
	        
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