Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Gegenstand der Sportel. — 
Proc. fl. kr. 
Prüfungs= und Erkenntniß-Sportel. 
Fuͤr die Pruͤfung der von den Betheiligten privatim 
gefertigten Geschaͤfte besteht die Sportel: 
a) wenn zur Vornahme der Privattheilung ein Er- 
kenntniß der betreffenden Behoͤrde vorausgehen muß, 
in Einem Drittheil, 
b) wenn ein Erkenntniß nicht erforderlich ist, in Ei- 
nem Sechstheil 
des Ansahßes für die öffentliche Vornahme. 
Realtheilungen, (. Theilungen. 
Rechnungen, f(. Vormundschafts-Rechnungen. 
Resignation, (. Obsignation. 
Schulden-Verweisungen Nichté. 
Testamente (leßte Willens= Verordnungen) 
Für Eröffnung derselben bei den höheren K. Gerichten 
oder den Bezirbsgerichten, oder wenn sie auf Ansuchen 
sämtlicher Betheiligten den Gemeinderäthen oder 
Waisengerichten übertragen wird. . . ——30 
Fuͤr Errichtung gerichtlicher Testamente: bis 5— 
vor den Bezirbsgerichten — 2 bi — 
vor höheren Gerichtsftellen — SHi#10 
Theilungen. 
1) für die Vornahme von 
a)Realtheilungen, Vermögens-Uebergaben und Ver- 
mögens-Absonderungen bei einem Vermögen 
von 1000 fl. und darunter, je von 100 fl. 3 — 35 
von 1000 fl. an, von jedem weiteren 100 ft. bis 
auf 10,000 fl. 4— 20 
von diesem Betrage an, bis auf 50.000 fi. 4 — 15 
  
 
	        
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