Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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I. Veränderungen im Reckarkreise. 
Art. 1. 
Von dem Oberamts-Bezirbe Besigheim werden 
1) die Gemeinde Unter-Gruppenbach mit den Weilern Ober-Gruppen- 
bach und Donbronn, hingegen mit Ausschluß der Parzelle Wüsten- 
hausen, welche in ihrem bisherigen Oberamts-Verbande verbleibt, und 
2) die Gemeinde Abstatt mit den Parzellen Happenbach, Vohenlohe 
und Wildeck 
getrennt und dem Oberamts-Bezirke Heilbronn einverleibt. 
Art. 2. 
Die Gemeinden Groß--Glattbach und Iptingen, bisher im Bezirke Maul- 
bronn, werden dem Bezirke Vaihingen einverleibt. 
Art. 3. 
Die Gemeinde Geiselhardt mit ihren Parzellen tritt aus dem Bezirke Weins- 
berg in denjenigen von Oehringen über. 
II. Veränderungen im Schwarzwaldkreise. 
Art. 3. 
Die Gemeinde Hagelloch mit ihrer Parzelle Rosenau, bisher im Bezirke 
Herrenberg, wird dem Bezirke Tübingen zugetheilt. 
Art. 5. 
Die bisher mit dem Bezirbe Neuenbürg im Verbande gestandenen Gemeinden 
1) Dennjächt mit dem Weiler Thann, 
2) Ernstmühl, 
5) Liebenzell nebst den dazu gehbrigen Parzellen, 
A) Monakam, 
5) Unter-Haugstett und 
6) Unter-Reichen bach samt Parzellen 
werden dem Bezirke Calw zugetheilt.
	        
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