Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

390 
8) Geset, 
die Aushebung für die Jahre 4853, 4854 und 1848 betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Die Zahl der zu Ergänzung und Erhaltung des Friedensfußes auszuhebenden 
Rekruten ist von Uns, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und mit Zustim- 
mung Unserer getreuen Stände, für die Jahre 1845, 1844 und 1845, je auf 
Vier Tausend Mann 
in der Maße festgeseht worden, daß die ungehorsam Abwesenden und wegen Berufs 
Ausgenommenen, insofern sie die Aushebung trifft, als gestellt in die Rekrutenzahl 
eingerechnet werden. 
Unsere Ministerien des Innern und des Kriegswesens sind beauftragt, das 
Weitere hienach anzuordnen. 
Gegeben, Stuttgart den 23. Juni 1842. 
Wilhelm. 
Der Minister de5 Innern: 
Schlaper. 
Der Kriegs-Minister: 
v. Hügel. Auf Befehl des Königs, 
der Staats= Secretär: 
Vellnagel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.