Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

6. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 1. Februar 1842 
Inpalt. 
Köntgl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departementt. Verfügung, betreffend die Behandlung des Güter-Transportes und 
der Waaren-Abfertigung auf dem innerhalb des Jollvereins-Gebietes gelegenen Theile des Rheins und der 
conventionellen Nebenstüsse desselben. (Mit Beilagen.) 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
!II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Behandlung des Güter-Transportes und der Waaren-Abfertigung auf dem inner- 
balb des Zollvereins-Gebieres gelegenen Tbeile des Rheins und der conventionellen Nebenflüsse desselben. 
(Mit Beilagen.) 
Als Bestandtheile des Vertrags über die Fortdauer des Zollvereins vom 
8. Mai 1851 (Reg. Blatt S. 507 ff.) ist in Absicht auf den Güter-Transport und die 
Waaren-Abfertigung auf dem Rhein und dessen conventionellen Nebenflüssen, zum 
Schutze der Vereinszoll-Interessen und um diesen Gegenstand auf allen innerhalb des 
Zollvereins-Gebietes gelegenen Theilen jener Flüsse in übereinstimmender Weise zu 
ordnen, mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Wiener Congreß-Acte über die Fluß-
	        
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