Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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C. Französische Sprache. 
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre, wo möglich nach: „Abregé de la grammeire 
française de Nosl et Chapsal eic. par demandes et par réponses, par 
Geérard. Stoultgart, chez Schweizerbart 1833.“ 
b) Richtige Uebersetzung jeder historischen französischen Schrift. 
c) Uebung im Uebersehen aus dem Deutschen in das Franzöflsche. 
d) Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf den Dialekt. 
D. Geschichte. 
Uebersicht der alten Geschichte, insbesondere aber Kenntniß der rômischen und 
griechischen Geschichte. 
E. Geographie. 
Uebersichtliche Kenntniß der Erdbunde und der Staatenkunde von Europa. 
F. Mathematik. 
a) Arithmetik. 
Die vier Species mit benannten und unbenannten Zahlen, gewöhnliche Brüche, 
Decimalbrüche, arithmetische und geometrische Proportionen, gründliche Entwicklung 
der verschiedenen hieher gehbrigen Lehrsäße. 
Anwendung der Lehre der Proportionen. Die vier Species der Buchstaben- 
Rechnung. 
b) Geometrie. 
Das erste, zweite und dritte Buch von Legendre's Geometrie, ins Deutsche über- 
sebt von Grelle. 
G. Psoychologie. 
Kenntniß der Hauptvermögen der menschlichen Seele und der Hauptgeseße ihrer 
Wirksamkeit. 
HI. Zeichnen. 
Freihandzeichnen bis einschließlich der Köpfe. 
I. Schönschreiben. 
Deutliche und schöne Handschrift in deutscher und lateinischer Schrift. 
Stuttgart den 21. Juli 1842. v. Hügel.
	        
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