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5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Metzstetten und Hossingen,
Dekanats Balingen, welche mit einem verwandelten Einkommen von 97) fl. verbun-
den ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor-
schriftmäßig zu melden. Meßstetten hat über 1100, Hostngen, eine Stunde davon
entfernt, über fünfthalbhandert Kirchengenossen. An beiden Orten hat der Geistliche
an Sonn= und Festtagen zu predigen, auch alle Casualien zu versehen.
Es werden wieder beseht werden:
4) die katholische Pfarrei Sprairbach, Oberamts und Dekanats Gmünd, wozu
im Pfarrdorf und in mehreren Filialien 970 Pfarrgenossen gehören, und welche von
eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten
Gebühren, nach Abzug eines Beitrags zu den Kosten eines Vikars, ein beständiges
Einkommen von 710 fl. gewährt;
5) die katholische Pfarrei Weiler, Oberamts und Landdekanats Rottenburg,
welche 398 Pfarrgenossen im Pfarrdorf begreift, und an Gartenertrag, Capitalzinsen,
Besoldungen und gestifteten Gebühren ein firirtes Einkommen von 727 fl. gewährt, und
6) die erledigte Catharina-Kaplanei in der Oberamtsstadt Ehingen, welche sich
zunächst für einen ältern, zu pfarrlichen Geschäften nicht mehr ganz tüchtigen Geist-
lichen eignet. Dleselbe gewährt ein beständiges Einkommen von 575 fl. an Garten-
ertrag, Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren.
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen vor-
schriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Ober-Polizei-Commissärsstelle in
Stuttgart mit einem Gehalt von 800 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wo-
chen vorschriftmäßig bei der Stadtdirection Stuttgart zu melden, und sich über die
von ihnen erstandenen Dienstprüfungen auszuweisen.